Betriebs- und Reitordnung

ANLAGE III ZUM PFERDEEINSTELLUNGSVERTRAG „GUT ABTSHOF“
- BETRIEBS- UND REITORDNUNG -

I. Betriebsordnung

Gültig ab 1. November 2021
  1. Zu der gesamten Anlage gehören: Die Stallungen und alle weiteren Räume, die Reitplätze und -hallen sowie alle Neben- und Grünlandflächen, einschließlich Hänger- und PKW-Parkplätzen.
  1. Unbefugten ist das Betreten der gesamten Anlage, insbesondere der Ställe, der Sattelkammern, des Heu- und Strohlagers und aller sonstigen Nebenräume sowie der Wiesen strengstens untersagt. Jede Zuwiderhandlung wird zur Anzeige gebracht.
  1. Die Anlage ist geöffnet:
    Montags bis freitags             8:00 Uhr bis 21:00 Uhr
    Samstags, sonntags und feiertags       9:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  1. Anträge, Anfragen und Beschwerden sind nur an die Betreiber zu richten.
  1. Rauchen ist nur im dafür vorgesehenen Außenbereich erlaubt, Zigarettenreste sind zwingend im Restmülleimer zu entsorgen.
  1. Für anfallenden Müll gilt strikte Mülltrennung. Müll darf nicht auf den Misthaufen gelangen.
  1. Parken ist nur auf dafür vorgesehenen Flächen außerhalb des Innenhofes erlaubt. Ausnahmen gelten nur für das Be- und Entladen von Fahrzeugen oder Anängern.
  1. Putz- und Waschplätze sind sauber zu halten, d.h. vor dem Verlassen ist zu kehren und den angefallenen Dreck in dafür vorgesehene Schubkarren zu werfen.
  1. Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf der Anlage aufhalten.
  1. Hunde sind auf der gesamten Anlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden in der Reithalle und auf den Reitplätzen ist untersagt. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen.
  2. Die Erteilung von Unterricht durch fremde Reitlehrer oder durch Privatpersonen ist nur nach Absprache mit den Betreibern gestattet.
  1. Alle nicht auf dem „Gut Abtshof“ untergebrachten Pferde können nur mit Ge­nehmigung der Betreiber auf die Anlage gebracht und dort gearbeitet werden.
  1. Wer gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausge­schlossen werden. Dies ist ein sofortiger Kündigungsgrund.

II. Reitordnung

  1. Vor Betreten und Verlassen der Reitbahn hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen („Tür frei?“ – „Ist frei“).
  1. Pferde zu longieren und frei laufen zu lassen, ist in den Reithallen und auf den Reitplätzen untersagt, hierfür bitte den Longierzirkel oder die Longierhalle nutzen. Ausnahme: Montags ist es in der kleinen Reithalle gestattet, frei laufen zu lassen.
  1. Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach Benutzung an ihren Platz zurückzustellen. Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer auf. Schäden sind sofort zu melden.
  1. Das Reiten ohne Helm auch von Erwachsenen ist ausschließlich auf eigene Gefahr.
  1. Pferdeäpfel sind vor Verlassen der Reitfläche bzw. des Longierzirkels in den dafür vorge­sehenen Schubkarren zu leeren – spätestens direkt nach dem Versorgen des Pferdes.
  1. Pferdeäpfel auf der gesamten Anlage sind umgehend aufzusammeln und ordnungsgemäß auf dem Misthaufen oder in dafür vorgesehene Schubkarren zu leeren. Paddocks sind ebenfalls umgehend nach Benutzung abzuäppeln. Wiesen sind regelmäßig abzuäppeln.
  1. Der von den Betreibern erstellte Weideplan ist von den Einstellern einzuhalten. Es ist untersagt, Pferde ohne Absprache mit den Betreibern auf eine andere als die zuge­wiesene Weide zu stellen.